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Familienstiftung:

Unter dem Namen "Familienstiftung des Geschlechtes Iten" besteht eine Familienstiftung
gemäss Art. 80 ff. und 335 ZGB. Die Stiftung entstand im Jahre 1983 aus der Überführung
des Iten- Stipendiums Unterägeri und wurde am 2. Februar 1984 öffentlich beurkundet.

Die Stiftung bezweckt,

Das Stiftungsvermögen umfasst die Güter der bisherigen unselbständigen Stiftung des
Geschlechtes Iten:

- des sog. allgemeinen Stipendiums
- des sog. besonderen Stipendiums Unterägeri
- des Legates Josef Iten-Iten, Unterägeri
- und des Stipendiums Kajetan Iten

Die Stiftung hat folgende Organe:

1. Die Versammlung aller Angehörigen des Geschlechtes Iten, von Unter- und
Oberägeri

Zur Iten-Gemeinde wird alle vier Jahre mittels Bekanntgabe im Amtsblatt des Kantons Zug eingeladen. In ihrer Kompetenz liegt:

- die Wahl des Stiftungsrates und dessen Präsidentin oder Präsidenten
- die Wahl der Kontrollstelle
- die Entgegennahme des Berichtes des Stiftungsrates über seine Tätigkeit während der
  vergangenen vier Jahre
- die Beschlussfassung über eine allfällige Sitzverlegung
- die Beschlussfassung über die Förderung von kulturellen Leistungen von Angehörigen
  des Geschlechtes Iten

2. Den Stiftungsrat

Präsident – Beat Iten-Müller, Bödlistrasse 5c, 6314 Unterägeri
Vizepräsident – Gustav Iten, Hofmattstrasse 8, 6315 Oberägeri
Rechnungsführer – Ueli Iten, Kalchrainstrasse 7, 6315 Oberägeri
Protokollführer – Gerhard Iten, Leimatt B, 6317 Oberwil
Beisitzerin – Agnes Iten-Appert, Hinterbuchholzstrasse 6, 6314 Unterägeri
Beisitzerin – Dunja Iten-Müller, Rusenstrasse 10, 6315 Alosen

3. Die Kontrollstelle